Höchstzulässige Abmessungen und Gewichte

Höchstzulässige Abmessungen und Gewichte
Höhe   4,00m
Breite   2,55m
Isothermfahrzeuge bei Mindestwandstärke von mehr als 45 mm   2,60m
Länge  
Einzelfahrzeug ausgenommen Bus und Auflieger 12,00m
Kraftomnibus mit zwei Achsen 13,50m
Kraftomnibus mit drei oder mehreren Achsen 15,00m
Gelenkomnibus mit 2 Teilen 18,75m
Gelenkomnibus mit 3 Teilen 22,00m
Sattelzug 16,50m
Zug, bestehend aus einem Lkw und einem Anhänger 18,75m
Zug mit zwei Anhängern oder mit Auflieger und einem Anhänger 22,00m
Höchstzulässige Achslast  
Einzelachse 10,00t
Angetriebene Einzelachse 11,50t
Doppelachse des Kfz, wobei die Summe der Achslast beider Achsen der Doppelachse bei dem Achsabstand der einzelnen Achsen folgende Werte nicht übersteigen darf  
- von weniger als 1,0 m 11,50t
- von 1,0 m bis weniger als 1,3 m 16,00t
- von 1,3 m bis weniger als 1,8 m 18,00t
- von 1,3 m bis weniger als 1,8 m, wenn die Antriebsachse mit Doppelbereifung und Luftfederung oder einer als gleichwertig anerkannten Federung ausgerüstet ist, oder wenn jede Antriebsachse mit Doppelbereifung ausgerüstet ist und die maximale Achslast von 9,5 t je Achse nicht überschritten wird 19,00t
Doppelachse des Anhängerfahrzeugs, wobei die Summe der Achslast beider Achsen der Doppelachse bei dem Achsabstand der einzelnen Achsen folgende Werte nicht übersteigen darf  
- weniger als 1 m 11,00t
- von 1,0 m bis weniger als 1,3 m 16,00t
- von 1,3 m bis weniger als 1,8 m 18,00t
Tridemachse des Anhängerfahrzeugs, wobei die Summe der Achslast von drei Achsen der Tridemachse bei dem Achsabstand der einzelnen Achsen folgende Werte nicht übersteigen darf  
- bis zu 1,3 m 21,00t
- mehr als 1,3 m bis zu 1,4 m 24,00t
- mehr als 1,4 m bis zu 1,8 m 27,00t
Höchstzulässiges Gewicht  
Kraftfahrzeug mit zwei Achsen 18,00t
Kraftfahrzeug mit drei Achsen 25,00t
Kraftfahrzeug mit drei Achsen, wenn die Antriebsachse mit Doppelbereifung und Luftfederung oder einer als gleichwertig anerkannten Federung ausgerüstet ist, oder wenn jede Antriebsachse mit Doppelbereifung ausgerüstet ist und die maximale Achslast von 9,5 t je Achse nicht überschritten wird 26,00t
Kraftfahrzeug mit vier Achsen oder mehr 32,00t
Anhänger mit zwei Achsen 18,00t
Anhänger mit drei Achsen 24,00t
Anhänger mit vier Achsen oder mehr 32,00t
Gelenkomnibusse mit 2 Teilen 28,00t
Gelenkomnibusse mit 3 Teilen 32,00t
Fahrzeugkombinationen 48,00t

Fahrzeugkategorien:
M1 - Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
M2 - Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, deren zulässiges Gewicht von nicht mehr als 5 000 kg beträgt
M3 - Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, deren zulässiges Gewicht mehr als 5 000 kg beträgt
N - Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung
O - Anhängerfahrzeuge

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