Dauerhafte Einschränkungen
Fahrzeugkategorien:
Lkw und spezielle Kraftfahrzeuge und Sonderfahrzeuge mit höchstzugelassenem Gewicht von mehr als 7,5 t, sowie Lkw und spezielle Kraftfahrzeuge und Sonderfahrzeuge mit höchstzugelassenem Gewicht von mehr als 3,5 t inkl. Anhänger.
Gebiet, wo das Fahrverbot gilt:
Auf Autobahnen und Straßen der 1. Klasse.
Zeit:
An Sonntagen und staatlichen Feiertagen von 13:00 bis 22:00 Uhr.
Zeitlich befristete Einschränkungen
Fahrzeugkategorien:
Lkw und spezielle Kraftfahrzeuge und Sonderfahrzeuge mit höchstzugelassenem Gewicht von mehr als 7,5 t, sowie Lkw und spezielle Kraftfahrzeuge und Sonderfahrzeuge mit höchstzugelassenem Gewicht von mehr als 3,5 t inkl. Anhänger.
Gebiet, wo das Fahrverbot gilt:
Auf Autobahnen und Straßen der 1. Klasse.
Zeit:
An Freitagen zwischen dem 1. Juli und 31. August von 17:00 bis 21:00 Uhr.
An Samstagen zwischen dem 1. Juli und 31. August von 07:00 bis 13:00 Uhr.
An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen zwischen dem 1. Juli und 31. August von 13:00 Uhr bis 22:00 Uhr.
Besondere Einschränkungen
Fahrzeugkategorien:
Sonderfahrzeuge und Wagen mit einer Breite von mehr als 0,60 m.
Strecken:
Auf den Strassen der I. Klasse außerorts
Zeit:
Von 15. April bis 30. September:
- am letzten Werktag vor Samstag oder Feiertag in der Zeit von 15:00 bis 21:00 Uhr.
- am ersten Feiertag und am Samstag, falls er auf den Werktag folgt, in der Zeit von 7:00 bis 11:00 Uhr.
- am letzten Feiertag in der Zeit von 15:00 bis 21:00 Uhr.
Ausnahmen
- Fahrzeuge, die für die Beförderung von Waren im kombinierten Verkehr Strasse/Schiene bzw. Binnenwasserstrasse vom Versender bis zum nächstgelegenen Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen Entladebahnhof bis zum Empfänger eingesetzt werden
- Fahrzeuge, die zur Beförderung der landwirtschaftliche Saisonprodukte eingesetzt werden
- Fahrzeuge, die zur Erhaltung, Instandhaltung und zum Bau von Verkehrswegen eingesetzt werden
- Fahrzeuge, die leicht verderbliche Güter befördern, sofern deren Menge mindestens eine Hälfte des Volumens im Laderaum des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination einnimmt oder während der Beförderung eingenommen hat
- Fahrzeuge, die lebende Tiere befördern
- Fahrzeuge, die Treibstoffe zur reibungslosen Versorgung von Tankstellen befördern
- Fahrzeuge zur Be- und Entladung von Flugzeugen, Schiffen oder Waggonen bis zu einer Entfernung von 100 km
- Fahrzeuge, die Postsendungen befördern
- Fahrzeuge, die bei den Naturkatastrophen eingesetzt werden
- Fahrzeuge von Streitkräften (Militär) und Feuerwehr
- Fahrzeuge, die zur Beförderung von chemischen Mitteln eingesetzt werden, die wärmeempfindlich oder anfällig für Kristallisation sind
- Fahrschulfahrzeuge
Antrag auf Erteilung einer Ausnahme